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Gut zu wissen
von K.Kokoska am 28.01.10

© Rich Anderson
Kläger war ein IT-Spezialist, der die Computermesse Comdex in Las Vegas besucht hatte und einen dreitägigen Kurz-Urlaub an seine Geschäftsreise angehängt hatte. Zurück in Deutschland wollte das Finanzamt die Flugkosten aber nicht anerkennen und ließ nur den Messe-Eintritt, die vier ersten Übernachtungen und die Verpflegungskosten für vier Tage gelten. Daraufhin ging der Computerfachmann vor Gericht und gewann. Nun darf er vier Siebtel der Flugkosten als Werbungskosten absetzen.
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Wong
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