Dienstreise mit Urlaub kombinieren – und trotzdem von der Steuer absetzen

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Nach jahrelangem Streit zwischen dem Finanzamt und den Steuerzahlern kam es nun zu einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) in München: Arbeitnehmer und Selbständige dürfen in Zukunft ihre Ausgaben für Dienstreisen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie die Dienstreise zum Teil auch privat nutzen. "Das ist eine grundsätzliche Kehrtwende, die der Große Senat beschlossen hat", äußerte sich Gerichtspräsident Wolfgang Spindler zu der Entscheidung.
Kläger war ein IT-Spezialist, der die Computermesse Comdex in Las Vegas besucht hatte und einen dreitägigen Kurz-Urlaub an seine Geschäftsreise angehängt hatte. Zurück in Deutschland wollte das Finanzamt die Flugkosten aber nicht anerkennen und ließ nur den Messe-Eintritt, die vier ersten Übernachtungen und die Verpflegungskosten für vier Tage gelten. Daraufhin ging der Computerfachmann vor Gericht und gewann. Nun darf er vier Siebtel der Flugkosten als Werbungskosten absetzen.